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Land- und Forstwirtschaft

Land- und Forstwirte sind bei uns richtig.
Die Vorschriften über Land- und Forstwirtschaft sind absolute Spezialbereiche des deutschen Steuerrechts. Profitieren Sie von unserer Beratung! Wir sind mit dem land- und forstwirtschaftlichen Spezialvorschriften, Fallbeilen und Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Steuergesetze bestens vertraut.

Hofübergabe

Sein Vermögen weiterzugeben ist ein wichtiger und auch persönlich oftmals schwieriger Schritt und muss gut durchdacht und von allen Seiten beleuchtet werden. Ohne vorherige Beratung entstehen oftmals ehebliche Steuerbelastungen, die nicht nur den Hofübergeber, sondern auch den Übernehmer vor nur schwer zu stemmende finanzielle Schwierigkeiten stellen können.

Eine fachkundige Steuerberatung ist daher unerlässlich.

Sprechen Sie uns an und beziehen Sie uns frühzeitig in Ihre Überlegungen ein. Wir erarbeiten mit Ihnen eine steueroptimale Übergabe und unterstützen Sie bei der Nachfolgeplanung Ihres Lebenswerkes.

Weitere Schwerpunkte

  • Steuerliche Betriebsaufgabe
  • Errichtungsbedingte Entnahme
  • Weichende Erben
  • Baulandausweisung
  • Kiesvorkommen

… verstehen Sie nur Bahnhof?

Wir schaffen Klarheit!

Gerade im Gärtnerland Bamberg existieren noch viele Grundstücke, die früher landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wurden. Folge davon ist, dass diese Grundstücke häufig noch steuerverstrickt sind – ein Umstand, der sehr hohe Steuerbelastungen auslösen kann.

Lassen Sie sich beraten. Wir prüfen die Betriebsvermögenseigenschaft Ihres Grundstücks und finden gemeinsam mit Ihnen Lösungen, um bei Ihren Vorhaben die Steuerbelastungen so weit wie möglich zu reduzieren.

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